Den Artikel im Monat Oktober 2022 für die Fachzeitschrift Häusliche Pflege vom Vincentz-Verlag widmen wir dem Thema Versicherungen für Ihren Pflegedienst.

Motivation für dieses Thema

Als Unternehmer, Inhaber oder Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes sind Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und handeln stets gewissenhaft und vorsichtig.
Dennoch können Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht alle beruflichen Risiken vermeiden. Benötigt wird eine verlässliche und branchenspezifische Versicherungslösung vom Experten.

Unser Artikel sowie die Unterlagen im Downloadbereich des Vincentz-Verlagen verschaffen Ihnen einer ersten Überblick über notwendige Versicherungen u.a.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Vermögenschadenshaftpflicht
  • Cyber-Versicherung
  • Inventarversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • KFZ-Flottenversicherung
  • Elektronikversicherung

Was zeichnet eine gelungene Kooperation mit einem/r Versicherungsspezialisten:in, -makler:in aus?

Erstellen Sie hierfür Ihr eigenes Profil.

Mögliche Beurteilungskriterien:

  • Vertrauen muss vorhanden sein
  • Verwaltungserleichterung in Ihrem Unternehmen
  • Jährliche Überprüfung, ggf. Anpassung aller Verträge
  • Strukturierte Vorgehensweisen bei
    • KFZ Versicherung (gibt es z.B. durch Verkauf oder Leasingrücklauf freie Verträge, welche niedriger sind als einige der Laufenden)
    • BAV (strukturierte und wiederkehrende Gespräche mit allen Mitarbeiter:innen)
      • Einheitliche und transparente Zuschüsse, am Besten in einer Versorgungsordnung geregelt
    • Von unnötigen Vertragsabschlüssen wird durch den/die Kooperationspartner:in abgeraten
    • Informationen durch Fakten und Beispiele anstatt Angsterzeugung durch Horrorszenarien
    • „Kurze Wege“ bei der Schadensabwicklung
    • Regulierungsvollmachten
    • Jährliche wechselseitige Reflektion der Zusammenarbeit

 An welche Regeln muss sich ein/e Vermittler:in für Versicherungen halten?

Erstinformation

Ein/e Kund:in muss beim ersten Geschäftskontakt Informationen erhalten, ob der/die Vermittler:in ein/e Vertreter:in, Makler:in oder Versicherungsberater:in ist. Diese Information muss in Textform erfolgen.

Beratungsprotokoll

Kommt es zum Abschluss eines Versicherungsvertrags, muss der/die Vermittler:in sowohl den Kund:innenwunsch als auch seine eigene Empfehlung schriftlich dokumentieren. Das soll Kund:innen helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wenn sie falsch beraten wurden. In der Praxis kommt es vor, dass Kund:innen schriftlich erklären, auf die Dokumentation zu verzichten. Dann ist der/die Vermittler:in von der Pflicht entbunden. Die Stiftung Warentest rät Kund:innen davon ab, sich darauf einzulassen.

Vertragsinfos

Für jeden beantragten Versicherungsvertrag müssen die Kund:innen die Vertragsbedingungen und ein Produktinformationsblatt erhalten. Dies muss maßgebliche Daten enthalten, beispielsweise die Höhe des Versicherungsbeitrags und die Vertragslaufzeit.

Unsere Tipps

  1. Prüfen Sie Ihre Kooperation auf Ihre eigenen Kriterien oder auf die unseres oben aufgeführten Beispiels
  2. Wählen Sie Partner:innen, welche …
    1. sich mit den Spezifikationen eines Pflegedienstes auskennen
    2. sich mit ihren angebotenen Produkten auskennen
    3. Sie langfristig begleiten möchten und sich dementsprechend verhalten

Download

Den vollständigen Artikel 10_2022 können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.

linkka ist eine Unternehmensberatung für Ambulante Pflegedienste sowie Tagespflegen.

Die Berater von linkka verfügen über langjährige, praktische Erfahrungen als Pflege-Unternehmer und Berater.
Mit dieser Erfahrung unterstützen Sie partnerschaftlich – ganzheitlich und zukunftsorientiert.

Haben Sie Fragen, Beratungsbedarf oder möchten linkka näher kennenlernen? Dann rufen Sie uns gerne an unter der 040 8199 65 22 oder besuchen unsere Website.